Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, Pflegekräfte sorgten mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. „Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken.“ Die Regierung werde es nicht bei dem Bonus als Dank belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssten insgesamt deutlich besser werden, sagte Lauterbach. „Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen.“
Altenpflegerinnen und -pfleger in Vollzeitbeschäftigung können bis zu 550 Euro bekommen, andere Beschäftigte bis zu 370 Euro, sofern sie ein Viertel ihrer Arbeitszeit mit den Pflegebedürftigen verbringen. Auch Auszubildende Freiwilligendienstleistende und Leiharbeitnehmer erhalten einen Bonus.
In den Krankenhäusern sollen die Klinikträger gemeinsam mit Betriebsräten oder Mitarbeitervertretungen über die Höhe der Boni bestimmen. Die Prämien für Pflegekräfte auf Intensivstationen sollen um das 1,5-fache höher sein als für Pflegefachkräfte auf Normalstationen. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge werden 837 Kliniken mit 280.000 Pflegekräften das Geld für die Bonuszahlungen erhalten, die 95 Prozent aller Covid-Patienten versorgt haben. Bedingung ist, dass sie 2021 mehr als zehn Covid-19-Patienten behandelt haben, die beatmet werden mussten. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 1.900 Krankenhäuser. Im ersten Pandemiejahr 2020 hatte der Bund schon einmal Boni für Pflegekräfte beschlossen.
Keine Verschiebung der Tarifpflicht
Mit der am 30. März 2022 vom Kabinett verabschiedeten Formulierungshilfe für ein Pflegebonusgesetz wurden auch verschiedene Klarstellungen und Änderungen zum Verfahren der Einführung einer Entlohnung mindestens in Höhe von Tarif verabschiedet. Mit diesen soll das Verfahren konkretisiert und vereinfacht werden. Eine Verschiebung der Einführung der Tarifpflicht wurde indes nicht verabschiedet, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der Zeitung CAREkonkret mit.
Quelle: https://www.haeusliche-pflege.net/artikel/2022/3_2022/frist-fuer-tarifpflicht-bleibt?fbclid=IwAR3xcFOqAuWba72o2N0CGvfo1jO790djYHSlJcuGgnHFBnyvl7zpgow881o